Gewerbe – meine Geschichte

Die Idee, meine eigenen Anleitungen über ein Gewerbe zu schreiben und zu veröffentlichen, hatte ich schon vor etlichen Jahren. Damals hatte ich mich schon schlau gemacht, wie das geht. Allerdings gab es damals weder Ravelry, noch andere Plattformen, die sich speziell dem Verkauf von Anleitungen gewidmet hatten. Es gab eBay oder einen eigenen Shop. Bei eBay waren mir die Gebühren zu hoch und der eigene Shop hätte eventuell noch mehr gekostet. Auch hätte ich dann AGB benötigt, was mich wieder Geld gekostet hätte. Also habe ich das schnell wieder verworfen. Lohnt sich nicht, wenn man das nur nebenbei macht.

Im Sommer 2021 wurde ich dann von der lieben Steffi von Screaming Colours nochmal drauf gebracht, dass es gar nicht so schwer und auch nicht teuer ist, ein sogenanntes „Nebengewerbe“ zu betreiben. Also habe ich mich nochmal darüber informiert und es dann auch durchgezogen.

Dieser Beitrag soll all jenen helfen, die auch gerne nebenberuflich Strickanleitungen verkaufen möchten.

Vorweg möchte ich aber sagen, dass ich weder Anwalt noch Steuerberater bin und daher keine Garantie für die Richtigkeit aller Informationen geben kann. Ich beschreibe lediglich, wie ich das alles verstehe bzw. was ich gemacht habe. Jeder sollte sich selbst entsprechend informieren, ob das auch passt und vor allem noch aktuell ist, denn vieles ändert sich ja auch immer wieder.

Zu den Begrifflichkeiten:

Ich spreche hier gerne von „Nebengewerbe“. Den Begriff gibt es so nicht offiziell, er beschreibt aber die Art des Gewerbes sehr gut. Für mich bedeutet der Begriff „Nebengewerbe“ ein Gewerbe, das nebenberuflich und in aller Regel mit der Kleinunternehmerregel geführt wird. Eben ein Gewerbe „nebenbei“.

Zu meiner Situation:

Ich selbst bin hauptberuflich angestellt und verdiene dort meinen Lebensunterhalt. Und ich verdiene dort nicht schlecht. Ich persönlich mache das also nicht, weil ich das Geld brauche. Daher habe ich auch über meinen Hauptjob eine Krankenversicherung und bin rentenversichert. Dadurch vereinfachen sich einige Dinge.

Vor der Anmeldung

Bevor man das Gewerbe anmelden kann, sollte man sich über viele Dinge informieren. Eine abschließende Liste gibt es in der Regel nicht. Es wird immer ein Gründerseminar empfohlen. Ich habe mir meine Informationen vom Gründerlexikon geholt (https://www.gruenderlexikon.de) dort gibt es eine Checkliste fürs Nebengewerbe (https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/). Daher will ich hier nur die wichtigsten Schritte aufzeigen, die zum Teil nicht so offensichtlich dargestellt werden, wie ich es mir gewünscht habe:

Bauamt

Dass man beim Bauamt fragen muss, ob man an seiner Privatadresse ein Gewerbe anmelden darf, kam mir auch nach mehrmaligem Lesen der Informationen irgendwie nicht in den Sinn. Den Hinweis habe ich in einer Facebook-Gruppe zum Thema Kleingewerbe gefunden.

Es ist so, dass man das Gewerbe ja an der privaten Adresse anmeldet, da es ja in der Regel an einem Ladenlokal fehlt. Man könnte sich natürlich eine Geschäftsadresse mieten und das Gewerbe dann dort anmelden. Aber das ist wieder mit Kosten verbunden.

Trotzdem muss man das Bauamt fragen, ob ein Gewerbe an der Privatadresse erlaubt ist. Hier gibt es keine allgemeingültige Regel. Die meisten Bauämter dürften aber bei sogenannten stillen Gewerbe und das bin ich mit meinen Anleitungen, keine Probleme machen. Ich habe aber auch schon anderes gehört. Kommt vielleicht auch darauf an, wie man es dem Bauamt verkauft. Ich würde immer darauf hinweisen, dass es nach außen hin absolut gar nicht in Erscheinung tritt und ihr auch nicht plant, ein Werbeschild irgendwo anzubringen. Kundenverkehr oder ähnlich entfällt auch. Würde ich auch nochmal extra erwähnen.

In meinem Fall hieß es dann, dass es in Ordnung ist. Ggf. will das Bauamt aber einen Nutzungsänderungsantrag. Da solltet ihr aufpassen und ggf. einen Steuerberater oder Anwalt, der sich mit Gründungen auskennt, kontaktieren. Mir ist ein Fall bekannt, in dem jemand auch ein stilles Gewerbe anmelden wollte und das auch aus dem heimischen Wohnzimmer. Ebenfalls nur wenige Stunden pro Woche sollte dort gearbeitet werden. Dort wollte das zuständige Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag für das komplette Grundstück.

Warum das so ist, kann man nur erahnen. Ich denke, es hat was damit zu tun, dass man höhere Grundsteuer für Gewerbeflächen zahlen muss. Das muss man sich dann im Detail mit einem Experten anschauen und durchrechnen lassen, ob sich das lohnt.

Vermieter

Wer kein Eigentum hat, sondern zur Miete wohnt, oder auch nur eine Eigentumswohnung hat, muss den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft fragen. Stille Gewerbe darf aber der Vermieter nicht so ohne weiteres ablehnen. Im Zweifel hilft hier aber sicher ein Mieterschutzverein.

Arbeitgeber

Ja, auch der Arbeitgeber muss zustimmen. Er könnte generell jede Nebentätigkeit verbieten. In der Praxis wird er aber so kleine Tätigkeiten dulden, so lange ihr ihm damit keine Konkurrenz macht und sich der Aufwand im Rahmen hält. Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Umfang von 2 Stunden die Woche vereinbart. Dabei habe ich genau erklärt, was für mich zum Gewerbe zählt und was nicht. Denn stricken werde ich so oder so und bei Instagram werde ich auch posten, genauso wie ich den Blog betreiben würde. Das ist wichtig, wie ich finde, damit man mir später nicht unterstellen kann, ich würde zu viele Stunden für mein Nebengewerbe arbeiten und meinen Hauptjob vernachlässigen. So beschränkt sich mein Gewerbe lediglich auf das Schreiben der Anleitungen, das Hochladen und natürlich das Schreiben der Rechnungen. Ggf. zählt dann noch das Werben für die Anleitung dazu. Da komme ich aber mit den 2 Stunden pro Woche locker hin.

Krankenkasse

Ich bin über meinen Hauptjob krankenversichert. Da ich hier schon an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze bin, habe ich meine Krankenkasse lediglich über die Aufnahme des Nebengewerbes informiert.

Eigentlich hatte ich die Krankenkasse angeschrieben und gefragt, wie das in so einem Fall ist. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten, aber an anderer Stelle gelesen, dass man keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss, wenn man im Nebengewerbe nicht über einen bestimmten Prozentsatz zum Hauptjob an Stunden arbeitet. Ich denke, mit den 2 Stunden pro Woche liege ich persönlich da auch weit drunter. Trotzdem habe ich das nochmal offiziell gemeldet.

Rentenversicherung

Was für die Krankenkasse gilt, gilt auch für die Rentenversicherung. Dort zahle ich ja durch meinen Hauptjob schon ein. Man kann wohl freiwillig mehr einzahlen, dann gibt es später vielleicht auch mehr raus. Keine Ahnung, damit kenne ich mich nicht aus. Auch die Rentenversicherung habe ich angeschrieben, aber auch von dieser Seite kam keine Antwort. Daher kann ich hier nur hoffen, dass die Informationen vom Gründerlexikon richtig sind, dass ich in meinem Fall eh nicht mehr zahlen müsste.

Im Zweifel muss ich das dann vermutlich mit der Steuererklärung nachzahlen. Das wäre auch nicht schlimm.

Anmeldung

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung selbst geht dann recht schnell, wenn man vorher alles geklärt hat. Hier in NRW geht das sogar online. Man zahlt zum Beispiel per Paypal die Gebühr, bei mir 26 Euro, und ist damit sofort angemeldet.

Was man auch hier beachten sollte, sind die Kategorien, in die man sich einsortiert. Anders, als bei den Papierformularen beschreibt man hier nicht einfach nur seine Tätigkeit, sondern muss sich auch Kategorien aussuchen, unter die man fällt. So habe ich mir jetzt die Kategorie „Einzelhandel …“ rausgesucht. Damit könnte ich auch irgendwann ein Ladengeschäft eröffnen. Wichtig ist aber in beiden Fällen, dass man sich nicht zu sehr auf eine Sache festlegt. Also nicht „Strickanleitungen verkaufen“ schreiben, sondern vielleicht nur „Handel mit eBooks“ oder noch allgemeiner. Man kann sich auch mehrere Kategorien raussuchen. Ich hab direkt mal für mögliche Influencertätigkeiten eine Kategorie mit „Werbung …“ aufgenommen. So muss ich das später nicht ummelden, sollte ich mal als Influencerin für jemanden tätig werden.

Steuerliche Erfassung via Elster

Direkt nach der Gewerbeanmeldung muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung in Elster ausfüllen. Früher hat man da wohl einen Papierbogen vom Finanzamt erhalten. Das ist nicht mehr so. Man muss hier selbst tätig werden. Tut man das nicht, wird man aber angemahnt vom Finanzamt. Allerdings sind die sehr schnell mit ihrer Mahnung. Ich hatte ein paar Tage zwischen Gewerbeanmeldung und Elster, weil ich bei dem Formular noch Fragen hatte. Die Recherche hatte mich 3-4 Tage gekostet. Da hatte ich schon die Mahnung vom Finanzamt im Briefkasten. Allerdings ohne weitere Folgen. Ich sollte das nur schnellstens nachholen. Das hatte sich aber überschnitten. Ein Tag nach meiner Abgabe des Elster-Formulars war der Brief erst im Briefkasten.

Wichtig bei dem Elsterformular ist, dass man hier die Kleinunternehmerregel anklickt. Diese kann man wählen, wenn man im Jahr weniger als ich glaube 22.000 Euro Umsatz macht. Die Zahlen ändern sich aber auch immer mal wieder. Also besser nochmal recherchieren. Unabhängig davon ist es aber unwahrscheinlich, dass man mit Strickanleitungen direkt im ersten Jahr über diese Grenze kommt, egal wie hoch sie jetzt genau ist.

Nach der Anmeldung

Ggf. Versicherungen

Eigentlich sollte man sich schon vor der Gewerbeanmeldung überlegen, welche Versicherungen braucht man und rechnet sich das dann. Für mich rechnet es sich, da ich meine Privathaftpflichtversicherung erweitern konnte, dass ein Nebengewerbe bis 17.000 Gewinn abgedeckt ist. Da ich keine physikalischen Produkte herstelle, entfällt sowas wie Produkthaftung. Da ich die Anleitungen über Plattformen wie Ravelry verkaufe, dürfte auch eine Haftung wegen Schäden durch Computerviren entfallen. Dazu habe ich ja die Plattformen dazwischen. Für alles andere reicht der Zusatz meiner Privathaftpflichtversicherung, was mich 7 Euro im Jahr mehr kostet. Dafür sind noch ganz andere Dinge mit abgedeckt, die aber nichts mit dem Gewerbe zu tun haben.

IHK/HWK

IHK oder HWK kommen nach der Gewerbeanmeldung ggf. auf einen zu. Bei mir war es die IHK. Wenn man, so wie ich, keine Mitarbeiter beschäftigt und nicht über einen bestimmten Umsatz oder Gewinn im Jahr kommt, kann man sich hier aber befreien lassen. Das stand in dem Schreiben direkt drin. Ich habe also nur kurz das Online-Formular dafür ausgefüllt und abgeschickt.

Berufsgenossenschaft

Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist nach der Gewerbeanmeldung leider auch Pflicht.  Wer aber, so wie ich, keine Mitarbeiter beschäftigt, wird vermutlich vom Beitrag befreit, so wie ich auch.

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist kein Muss. Ich würde es aber in jedem Fall empfehlen, da man so die Ausgaben von Gewerbe und Privat einfacher trennen kann. Auch wenn das Finanzamt später mal Unterlagen will, kann man einfach die Kontoauszüge komplett schicken. Hat man private Sachen drauf, muss man diese erst schwärzen oder genau erklären, dass das eine private Ausgabe oder Einnahme war.

Girokonten für Unternehmen gibt es auch kostenlos. Meist hat man dann ein reines Online-Konto ohne EC-Karte. Man kann dann halt kein Bargeld abheben oder etwas mit der EC-Karte bezahlen. Das war für mich aber nicht wichtig, da ich in der Regel eh alles online mache. Also der Verkauf erfolgt eh digital. Wenn ich mal was fürs Gewerbe kaufe, dann wohl auch eher online.

Und wenn man doch mal Ausgaben in Bar hat, gibt es die Möglichkeit der Privatentnahmen oder auch der Privateinlagen. Ich kann mir also das Geld, das ich in Bar brauche, auch auf mein privates Konto überweisen, für das ich ja eine EC-Karte habe. Dann kaufe ich das darüber und verrechne die Ausgabe dann später mit einer Privateinlage. Aber da sind wir jetzt schon im Thema Buchhaltung. Ich wollte nur kurz darstellen, dass man bei einem Nebengewerbe mit einem reinen Online-Konto auskommen kann.

Businesskonto bei Paypal

Für die meisten Anleitungsplattformen braucht man ein Paypal-Konto, auf das die ganzen Käufe drauf gehen. Das ist auch schnell angelegt und mit dem Geschäftskonto verknüpft. Auch hier könnte man das private Paypal-Konto mitnutzen. Ich habe nichts gefunden, dass Paypal das verbieten würde. Aber das kann sich natürlich jederzeit ändern. Fakt ist aber, dass es zum jetzigen Zeitpunkt günstiger ist, ein Business-Konto bei Paypal anzumelden. Man zahlt dann tatsächlich weniger Gebühren.

Ggf. zweite Handynummer

Wer noch wie ich, nebenbei einen Blog betreibt und dort auch Werbung für die Anleitungen machen möchte und sich hier ggf. noch was über Affiliate Markteing dazuverdienen möchte, sollte über eine zusätzliche Handynummer nachdenken. Denn laut Telemediengesetz muss man eine Telefonnummer im Impressum angeben. Dies ist eigentlich schon bei privaten Blogs so, aber die Gefahr, dass ein rein privater Blog deswegen abgemahnt wird, dürfte gering sein. Mit der Gewerbeanmeldung werden aber ganz andere Personen auf den eigenen Blog aufmerksam. Und es ist nicht zu empfehlen, die private Nummer dort zu hinterlegen. Stichwort Werbeanrufe. Ich habe mir daher bei Satellit (https://www.satellite.me/) eine „Dienstnummer“ zugelegt. Das ist eine App, die auf einem bestehenden Smartphone installiert werden muss. Die App nutzt dann das Mobile Internet oder WLAN für die Anrufe. Man kann in der App aber auch einstellen, wenn man nicht erreichbar sein möchte. Dann landen die Anrufer auf einer Mailbox.

Ggf. Logo

Ein Logo ist absolut kein Muss. Ich kenne viele Anleitungsschreiberinnen, die kein Logo haben. Ich finde es aber schön, wenn es ein Logo gibt, an dem man die Person dann auf allen Plattformen erkennen kann. Daher habe ich mir auch ein Logo zugelegt.

Man kann es professionell erstellen lassen oder man schaut sich kostenlose Logogeneratoren im Internet an. Ich habe für meins das kostenlose Programm Inkscape benutzt. Hier habe ich die Möglichkeit, das Logo jederzeit noch zu bearbeiten und in jeglicher Größe zu erstellen. Das ist dann wichtig, wenn man es nicht nur als Profilbild bei Instagram nutzen will, sondern vielleicht auch auf den Anleitungen oder vielleicht für Visitenkarten.

Buchhaltung

An der Buchhaltung kommt man auch im Nebengewerbe nicht vorbei. Der Vorteil ist aber, man hat eine vereinfachte Buchhaltung. So muss ich nur mit meiner privaten Steuererklärung die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Dort muss ich lediglich alle Einnahmen und alle Ausgaben auflisten. Dann kommt normalerweise ein Gewinn raus, den ich dann mit meinem normalen Steuersatz versteuern muss. Es ist daher zu empfehlen, dass man sich ein wenig Geld zur Seite legt, um das bezahlen zu können.

Für die eigentliche Buchhaltung gibt es verschiedene Programme und Dienste. Ich habe mich nur mit Papierkram.de beschäftigt, da ich mich hier sofort zurecht gefunden habe. Für Nebengewerbe reicht die Gratisversion. Wer sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen lassen möchte, muss einen kostenpflichtigen Tarif wählen. Aber das könnte man wohl noch in dem Moment tun, in dem man das für die Steuer braucht. Rechnungen schreiben, Einnahmen und Ausgaben mit Belegen eintragen, das geht auch in der kostenlosen Version.

Steuererklärung

Die Steuererklärung für ein Nebengewerbe ist recht einfach. Man muss lediglich bei der privaten Steuererklärung noch zusätzlich den Bogen „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ oder kurz EÜR ausfüllen. Das ist eine einfache Aufstellung aller Einnahmen und aller Ausgaben. Hat man das Jahr über die Buchhaltung aktuell gehalten, kann man das dort einfach „abschreiben“. Wer für die Buchhaltung ein kostenpflichtiges Programm benutzt, wird hier die Möglichkeit haben, sich die EÜR von diesem Programm automatisch erstellen zu lassen. Ich benutze Smartsteuer.de, um meine Steuererklärung zu machen. Dort wird man durch alle Prozesse der privaten Steuererklärung wie auch der EÜR recht gut durchgeleitet. Weiterer Vorteil hier ist, dass man erstmal alle seine Daten eintragen kann und erst für das Absenden der Steuererklärung bezahlen muss. So kann man in Ruhe ausprobieren, ob man damit klar kommt und wenn nicht, kann man sich doch noch ein anderes Programm oder auch einen Steuerberater suchen, ohne dass man unnötige Kosten hatte.

Fazit

Alles in allem ist es sehr viel Aufwand, bis man ein Gewerbe angemeldet hat. Wer das nur macht, weil er sich was dazu verdienen will, der muss sich das schon genau überlegen.

Mir persönlich war es den Aufwand wert, selbst wenn ich jetzt nicht so viel mit den Anleitungen verdiene. Stricken ist meine Leidenschaft und ich finde es schön zu sehen, wie andere meine Sachen nachstricken. In Deutschland muss man nunmal diesen Weg gehen. Es gibt keine Freigrenze, unter der man das ohne Gewerbe einfach machen dürfte. Dies finde ich persönlich etwas schade, denn dann gäbe es vielleicht noch viel mehr Anleitungsschreiber und Anleitungsschreiberinnen. Gerade im kreativen Bereich wünschen sich viele, dass sie einfach die 2-3 hergestellten Sachen verkaufen dürften. Und hier geht es nicht darum, dass diese Leute den Gewinn nicht versteuern wollen. Sie dürfen es einfach nicht. Ohne Gewerbe darf man nichts verkaufen. Stichwort „Gewinnerzielungsabsicht“. Und selbst wenn man keinen Gewinn damit macht, weil lediglich zum Materialwert weiterverkauft wird, wird einem eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Ich persönlich fände es gut, wenn es hier eine Freigrenze gäbe, wie 500 Euro im Jahr Gewinn oder maximal 5 Produkte im Jahr oder irgendwie sowas. Dann könnte man sich ausprobieren ohne zuerst die großen Hürden nehmen zu müssen. Läuft es gut, würde man das dann offiziell anmelden und wäre nicht mehr beschränkt. Das müsste auch nicht steuerfrei sein, aber eben ohne die vielen Formalien.

Literatur

Wer sich jetzt noch weiter damit beschäftigen möchte, kann ja auch mal bei Amazon stöbern. Wenn ihr etwas über meinen Link kauft, unterstützt ihr mich damit noch, ohne dass es euch mehr kostet.

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